Fluggesellschaften der JAL Group: Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO

Japan Airlines Co., Ltd., Japan Transocean Air Co., Ltd., J-AIR Co., Ltd., Japan Air Commuter Co., Ltd., Ryukyu Air Commuter Co., Ltd. und Hokkaido Air System Co., Ltd. (nachstehend „Fluggesellschaften der JAL Group“) verarbeiten und schützen die personenbezogenen Daten von Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (nachstehend „DSGVO“) und den allgemeinen Richtlinien der JAL Group zur Informationssicherheit und dem Schutz personenbezogener Daten wie folgt.

1. Schutz und Verwaltung personenbezogener Daten

Die Fluggesellschaften der JAL Group verwalten und schützen die personenbezogenen Daten von Kunden ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den allgemeinen Richtlinien der JAL Group zur Informationssicherheit und dem Schutz personenbezogener Daten.

2. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten und Datenschutzbeauftragter

  1. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten
    Japan Airlines Co., Ltd
    Adresse: 2-4-11 Higashi-Shinagawa, Shinagawa-ku, Tokio, 140-8637
  2. Datenschutzbeauftragter
    Adresse: 2-4-11 Higashi-Shinagawa, Shinagawa-ku, Tokio, 140-8637
    E-Mail: dpo@jal.com

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechtsgrundlage

Die Fluggesellschaften der JAL Group verarbeiten personenbezogene Daten von Kunden ordnungsgemäß im Rahmen der folgenden Zwecke:

  Zweck der Verarbeitung Rechtsgrundlage
1 Zur Erbringung von Flugtransportleistungen (Reservierung, Verkauf, Check-in, Flughafenabfertigung, Kabinenservices usw.; zusätzlich zu normalen Transportleistungen auch Interlining, Kooperationsabläufe, Codesharing, Vertragsleistungen usw.) Vertragserfüllung
2 Zur Erbringung von Services im Zusammenhang mit Services der JAL Mileage Bank (nachfolgend „JMB“) Vertragserfüllung
3 Zur Bereitstellung anderer Produkte bzw. zur Erbringung anderer Services Vertragserfüllung
4 Zur Weitergabe von Informationen und der Erstellung von Mitteilungen; zur Durchführung von Umfragen zu Produkten, Services, verschiedenen Veranstaltungen, Kampagnen usw. Berechtigte Interessen
5 Zur Durchführung von Vertriebsanalysen, Untersuchungen und Recherchen; zur Entwicklung neuer Services und Produkte Berechtigte Interessen
6 Zur Durchführung von Abläufen im Zusammenhang mit den Punkten 1-5 oben; zur Beantwortung von Anfragen usw. Vertragserfüllung
Rechtliche Verpflichtungen
Berechtigte Interessen

4. Kategorien von personenbezogenen Daten

Die Fluggesellschaften der JAL Group verarbeiten personenbezogene Daten von Kunden, die für die unter „3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechtsgrundlage“ angegebenen Zwecke erforderlich sind. Zu solchen personenbezogenen Daten zählen:

  • Grunddaten
    Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon-/Faxnummern, E-Mail-Adresse), Geschlecht, Geburtsdatum, Land/Region des Wohnsitzes, Passnummer, Kreditkartennummer, Informationen zur Beschäftigung (Firmenname, Abteilung, Stellenbezeichnung, Adresse, Telefon-/Faxnummern) usw.
  • Daten für Reservierungen und Reisepläne
    Informationen zu Buchungen/Boarding (Flugbezeichnung usw.), Reiseplaninformationen, Kopie des E-Tickets, EMD, (Online) Check-in, Begleitpassagiere, Nebenleistungen (Upgrades, zusätzliches Gepäck usw.), Postadresse des Kunden für den Versand von Objekten, z. B. Ticket, Reiseplan usw.
  • Daten zur JMB-Mitgliedschaft
    Mitgliedsnummer, Serviceberechtigungen des Mitglieds, Mitgliedsregion, gesammelte Meilen, datenbezogene Meilenprämien usw.
  • Kommunikationsdaten
    Aufzeichnungen der Kommunikation mit den Fluggesellschaften der JAL Group (Aufnahmen von Telefonaten mit dem Call Center, Aufzeichnungen über Antworten auf Anfragen, die per E-Mail oder Web-Formulare usw. eingereicht wurden, usw. Sofern erforderlich, können Aufzeichnungen von Anfragen oder Beschwerden usw., die an Flughafenschaltern oder beim Boarding entgegengenommen wurden, aufbewahrt werden)
  • Daten, die von Websites und Anwendungen usw. erhoben wurden
    Website-Zugriffsprotokolle (IP-Adresse, Cookies usw.) und durch Apps erhobene Daten usw.

Wenn ein Kunde Flugtransportleistungen der Fluggesellschaften der JAL Group über Dritte wie Reisebüros oder andere Fluggesellschaften bucht, können einige der oben angegebenen personenbezogenen Daten von Dritten erhoben werden. Diese Richtlinie gilt auch für personenbezogene Daten, die in solcher Weise erhoben werden.

Erhebung und Verwendung von sensiblen personenbezogenen Daten

Die Fluggesellschaften der JAL Group können sensible personenbezogene Daten von Kunden erheben und verwenden, wenn sie Flugtransportleistungen erbringen. Die Erhebung und Verwendung solcher sensiblen personenbezogenen Daten ist auf Fälle beschränkt, in denen Kunden bei der Inanspruchnahme von Flugtransportleistungen eine Unterstützung für Prioritätsgäste mit besonderen Anforderungen beantragen. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Beispiele für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten

  • Wenn für Passagiere im Rollstuhl oder mit einer Sehbehinderung eine Begleitung vom Check-in-Schalter zum Abfluggate beantragt wird
  • Wenn die Ausleihung medizinischer Sauerstoffflaschen oder die Genehmigung zum Mitführen einer medizinischen Sauerstoffflasche beantragt wird
  • Wenn wegen einer chronischen Krankheit eine Genehmigung zur Mitnahme von Spritzen oder anderen medizinischen Geräten beantragt wird
  • Wenn eine schwangere Passagierin das Boarding für einen Flug innerhalb von 28 Tagen vor dem erwarteten Geburtstermin beantragt

Wenn ein Kunde eine spezielle Bordmahlzeit usw. beantragt, können Daten verarbeitet werden, bei denen es sich nicht um sensible personenbezogene Daten handelt, die aber auf seinen religiösen Glauben oder Gesundheitszustand hinweisen können.
Kunden haben das Recht, ihre Einwilligung zur Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten zu widerrufen. Kunden, die ihre Einwilligung widerrufen möchten, sollten sich an die Stelle wenden, bei der sie den Service beantragt haben. Es ist u. U. nicht möglich, alle oder einige der Services zur Verfügung zu stellen, wenn die Einwilligung widerrufen wird.

5. Verweigerung der Angabe von personenbezogenen Daten

Die Angabe personenbezogener Daten über Kunden ist notwendig, um Services von Fluggesellschaften der JAL Group (Flugtransportleistungen, Leistungen im Rahmen der JAL Mileage Bank usw.) für Kunden zu erbringen. Die Fluggesellschaften der JAL Group sind möglicherweise nicht in der Lage, einen Service ganz oder teilweise zu erbringen, wenn keine personenbezogenen Daten angegeben werden.

6. Berechtigte Interessen der Fluggesellschaften der JAL Group

Die Fluggesellschaften der JAL Group haben ein berechtigtes unternehmerisches Interesse an der Verwendung von personenbezogenen Daten, die sie erheben, um effektive Services zu erbringen und als Fluggesellschaften zu operieren.

7. Offenlegung und Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Unternehmen

  1. Die Fluggesellschaften der JAL Group legen personenbezogene Daten von Kunden gegenüber Unternehmen der JAL Group offen und geben sie an sie weiter, um die unter „3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechtsgrundlage“ angegebenen Zwecke zu erfüllen.
    Einzelheiten über die Unternehmen der Gruppe finden Sie auf der folgenden Website.
    Diese Seite wird in einem neuen Fenster geöffnet.Informationen zur JAL Group
  2. Kundendaten dürfen gegenüber Partnerfluggesellschaften oder Unternehmen, die mit der Bodenabfertigung und der Check-in-Abwicklung beauftragt sind, offengelegt oder an sie weitergegeben werden, damit Flugtransportleistungen erbracht werden können, wenn beispielsweise Codesharing-Flüge oder Anschlussflüge genutzt werden, und um Zwecke wie das Sammeln von Meilen zu erfüllen.
  3. Wenn Kunden Reservierungen über ein Reisebüro vorgenommen haben, werden Kundendaten in Verbindung mit der Reservierung gegenüber einem solchen Reisebüro offengelegt und ihm zur Verfügung gestellt.
  4. Die Kundendaten werden an einen von Amadeus, einer Firma in Deutschland, betriebenen Server übermittelt, der das von den Fluggesellschaften der JAL Group genutzte Servicesystem für Passagiere verwaltet.
  5. Die Fluggesellschaften der JAL Group können mithilfe eines externen Webdienstes Umfragen in Bezug auf ihre Services usw. durchführen. Wenn ein Kunde an einer Umfrage teilnimmt, werden einige personenbezogene Daten über Kunden gegenüber dem Betreiber des Webdienstes offengelegt bzw. ihm zur Verfügung gestellt. Bei der Anforderung einer Antwort auf eine Umfrage geben die Fluggesellschaften der JAL Group den Namen des Betreibers und die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten betreffenden Angelegenheiten an.
  6. Die Fluggesellschaften der JAL Group nutzen Google Analytics, einen Webanalysedienst, den Google, Inc. (nachstehend „Google“) auf seinen Websites einsetzt, um die Situation hinsichtlich des Zugriffs auf die Seiten zu erfassen. Um Services zu erbringen, können Cookies, Web Beacons und ähnliche Technologien zum Einsatz kommen. Cookies und Web Beacons usw. werden verwendet, um anonyme Informationen statistisch zu analysieren, und können im Rahmen von Mitgliedschaftsservices usw. auch dazu verwendet werden, um Informationen zu verknüpfen, mit denen Kunden identifiziert werden können, um Services individueller zu gestalten. Die Fluggesellschaften der JAL Group nutzen Berichtsfunktionen zu den Kategorien Eigenschaften und Interessen von Benutzern, die mit den Werbefunktionen von Google kommunizieren. Die Kunden können sich nach eigenem Ermessen davon abmelden (Funktionen deaktivieren). Wie diese Abmeldung erfolgt, erfahren Sie auf den folgenden Websites:
    Diese Seite wird in einem neuen Fenster geöffnet.Deaktivierungs-Add-on für Browser mit Google Analytics
    Diese Seite wird in einem neuen Fenster geöffnet.Deaktivierung der Berichterstellung in den Kategorien Eigenschaften und Interessen von Benutzern
  7. Wenn Kunden, die JMB-Mitglieder sind, die Einlösung von Prämien usw. beantragen, werden Kundendaten, die zur Bereitstellung von Prämien erforderlich sind (Adresse usw.) gegenüber den jeweiligen Unternehmen (Prämienanbieter, Lieferfirmen usw.) offengelegt und an sie weitergegeben.
  8. Soweit laut Gesetz erforderlich, können Kundendaten im Zusammenhang mit Reservierungen und Reiseplänen (einschließlich Pass-, Visa- und API-Daten) an die Zoll- bzw. Einwanderungsbehörden in den Ländern der Kunden, aus denen sie abfliegen, in die sie einreisen oder durch die sie durchreisen, bzw. in den Transit- oder Umsteigeländern übermittelt werden.
  9. Die personenbezogenen Daten von Kunden können gegenüber Behörden oder in Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebenen Empfängern offengelegt bzw. an sie weitergegeben werden, wenn dies zur Erfüllung des EU-Rechts oder der Gesetze und Vorschriften der Mitglieder der EU/des EWR erforderlich ist.

8. Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Drittländer

Die Fluggesellschaften der JAL Group können die personenbezogenen Daten von Kunden aus der EU/dem EWR an Nicht-EU/EWR-Länder und -Regionen übermitteln, in denen sich Einrichtungen oder Flughäfen von Fluggesellschaften der JAL Group befinden, um die unter „3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechtsgrundlage“ genannten Zwecke zu erfüllen.
In einem solchen Fall werden personenbezogene Daten von Kunden erst nach der Anwendung von Standarddatenschutzklauseln als geeignete Schutzmaßnahme gemäß den Bestimmungen der DSGVO und den Gesetzen und Vorschriften der Mitgliedsstaaten der EU/des EWR übermittelt, es sei denn, die Europäische Kommission befindet, dass das Land oder die Region den Datenschutz auf einem angemessenen Niveau sicherstellt.
Bei Fragen usw. bezüglich der oben aufgeführten Schutzmaßnahmen wenden Sie sich an die unter „12. Anfragen“ genannte Anfragenabteilung.

9. Verwaltung personenbezogener Daten

Die Fluggesellschaften der JAL Group halten personenbezogene Daten von Kunden über den Zeitraum vor, der für die Erfüllung der unter „3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechtsgrundlage“ angegebenen Zwecke erforderlich ist. Aufzeichnungen über das Boarding von Kunden, wie Reservierungsunterlagen und Ticketinformationen, werden nach dem Boarding in der Regel maximal drei Jahre lang vorgehalten.
Für JMB-Mitglieder werden Daten als Mitgliedschaftsdaten zusätzlich zum Zeitraum der Mitgliedschaft für maximal 10 Jahre nach Kündigung der Mitgliedschaft vorgehalten. Außerdem werden Aufzeichnungen über Verträge und Rechnungen für den Zeitraum vorgehalten, der zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Wenn es für die Feststellung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist, können wir personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum speichern.
Daten, die während der Kommunikation mit Kunden erhoben werden (Kundenservice-Aufzeichnungen, empfangene E-Mails usw.), werden für den Zeitraum vorgehalten, der erforderlich ist, um für Kunden noch bessere Services zu erbringen.
Zugriffsprotokolle usw., die beim Zugriff auf die JAL-Website erfasst werden, werden so lange vorgehalten, wie es für die Analyse durch JAL erforderlich ist.

10. Verlangen von Offenlegungen usw. und Stellen von Anfragen

Wenn eine betroffene Person oder ihr Stellvertreter einen Antrag in Bezug auf die von den Fluggesellschaften der JAL Group vorgehaltenen Daten stellt, reagiert das Unternehmen in Übereinstimmung mit der DSGVO wie folgt:

  • Offenlegung
    Das Unternehmen legt die vorgehaltenen personenbezogenen Daten, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen, offen. (Das Unternehmen informiert die betroffene Person hierzu, wenn keine vorgehaltenen personenbezogenen Daten, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen, vorhanden sind.) Wenn jedoch einer der folgenden Punkte zutrifft, kann das Unternehmen die betroffene Person über den Grund informieren und die Offenlegung von Daten ganz oder teilweise verweigern.
    1. Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Leben, die Gesundheit, das Eigentum oder andere Rechte oder Interessen der betroffenen Person oder von Dritten geschädigt werden könnten
    2. Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die korrekte Durchführung der Geschäftstätigkeit der Fluggesellschaften der JAL Group behindert werden könnte
    3. Wenn die Offenlegung gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen würde
  • Berichtigung
    Wenn für vorgehaltene personenbezogene Daten Berichtigungen oder Ergänzungen beantragt werden (nachstehend „Berichtigung usw.“), weil die vorgehaltenen personenbezogenen Daten, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen, falsch sind, führt das Unternehmen unverzüglich die notwendigen Untersuchungen im erforderlichen Umfang zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung durch, es sei denn, in den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Berichtigung usw. solcher Details sind spezielle Verfahren vorgeschrieben. Das Unternehmen teilt, wenn alle oder ein Teil der vorgehaltenen personenbezogenen Daten im Ergebnis berichtigt usw. werden, die Details unverzüglich mit. Die betroffene Person wird über ein solches Ergebnis unter Darlegung der Gründe informiert, wenn die Entscheidung fällt, keine Berichtigung usw. durchzuführen.
  • Löschung
    Wenn die Löschung von personenbezogenen Daten, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen, beantragt wird, kontrolliert das Unternehmen unverzüglich im notwendigen Umfang, welche personenbezogenen Daten im Hinblick auf den Zweck der Verarbeitung erforderlich sind. Das Unternehmen teilt, wenn alle oder ein Teil der vorgehaltenen personenbezogenen Daten im Ergebnis gelöscht werden, die Details unverzüglich mit. Die betroffene Person wird über ein solches Ergebnis unter Darlegung der Gründe informiert, wenn die Entscheidung fällt, keine Löschung durchzuführen.
  • Aussetzung der Verwendung usw.
    Wenn die Aussetzung der Verwendung, die Löschung oder die Aufhebung der Weitergabe an Dritte (nachstehend „Aussetzung der Verwendung usw.“) von vorgehaltenen personenbezogenen Daten beantragt und dann festgestellt wird, dass ein solcher Antrag begründet ist, setzt das Unternehmen die Verwendung usw. solcher vorgehaltener personenbezogener Daten unverzüglich im erforderlichen Umfang aus; wenn allerdings die Aussetzung der Verwendung usw. solcher vorgehaltenen personenbezogenen Daten erhebliche Ausgaben erfordert oder anderweitig schwierig ist, kann das Unternehmen die Aussetzung der Verwendung usw. durch alternative Maßnahmen ersetzen, die erforderlich sind, um die Rechte und Interessen der betroffenen Person zu schützen. Das Unternehmen informiert die betroffene Person unverzüglich über ein solches Ergebnis, wenn es die Verwendung usw. von allen oder einem Teil der vorgehaltenen personenbezogenen Daten ausgesetzt hat. Die betroffene Person wird über ein solches Ergebnis unter Darlegung der Gründe informiert, wenn die Entscheidung fällt, keine Aussetzung der Verwendung usw. durchzuführen.
  • Datenübertragung
    Wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, stellt das Unternehmen personenbezogene Daten, die von betroffenen Personen angegeben wurden, bereit, die strukturiert und allgemein verwendet wurden und sich in einem maschinenlesbaren Format befinden. Außerdem werden, wo dies technisch möglich ist, von betroffenen Personen angegebene personenbezogene Daten an andere Verantwortliche für die Datenverarbeitung übermittelt. Die betroffene Person wird über ein solches Ergebnis unter Darlegung der Gründe informiert, wenn die Entscheidung fällt, personenbezogene Daten nicht bereitzustellen oder zu übermitteln.

Verfahren für die Antragsstellung

Senden Sie das entsprechende Antragsformular (*1) und die erforderliche Dokumentation (*2) (bei der Anforderung einer „Offenlegung“ oder „Datenübertragung“) an die folgende Adresse:

Personal Information Handling Desk
Japan Airlines Co., Ltd.
2-4-11 Higashi-Shinagawa,
Shinagawa-ku, Tokio, 140-8637

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Über PDFs

11. Personenbezogene Daten betreffende Beschwerden

  1. Kunden haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die durch Fluggesellschaften der JAL Group vorgehalten werden, einzulegen, wenn die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich einer bestimmten Situation erfüllt sind. Wird ein Widerspruch eingelegt und sind die gesetzlichen Anforderungen diesbezüglich erfüllt, löschen die Fluggesellschaften der JAL Group vorgehaltene personenbezogene Daten ganz oder teilweise oder setzen deren Verwendung ganz oder teilweise aus und benachrichtigen die betroffene Person unverzüglich über ein solches Ergebnis.
    Wenn sich Widersprüche auf Direktmarketing beziehen, setzen die Fluggesellschaften der JAL Group ein solches Direktmarketing sofort aus und benachrichtigen die betroffene Person unverzüglich über ein solches Ergebnis.
    Die betroffene Person wird über ein solches Ergebnis unter Darlegung der Gründe informiert, wenn die Entscheidung fällt, aufgrund eines eingelegten Widerspruchs keine Aussetzung der Verwendung usw. durchzuführen.
  2. Kunden haben das Recht, Beschwerden bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen das EU/EWR-Mitgliedsland, in dem der Kunde wohnt oder arbeitet, oder die Aufsichtsbehörden von EU-/EWR-Mitgliedsländern einzulegen, die in illegale Verhaltensweisen verwickelt waren. Informationen über spezifische Beschwerdeverfahren usw. erhalten Sie bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde.

12. Anfragen

Anfragen zu „Fluggesellschaften der JAL Group: Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO“ können Sie per Brief an die folgende Adresse richten:

Personal Information Handling Desk
Japan Airlines Co., Ltd.
2-4-11 Higashi-Shinagawa,
Shinagawa-ku, Tokio, 140-8637