JAPAN AIRLINES

EU-Fluggastrechteverordnung 261/04

Da Japan Airlines Flughäfen in Europa bedient, findet die EU-Fluggastrechteverordnung EC261/04 zur Regelung von Passagierrechten im Fall von Unregelmässigkeiten unserer Flüge an europäischen Flughäfen Anwendung. Im Fall einer Nichtbeförderung oder einer mindestens zweistündigen Verspätung wenden Sie sich bitte an den Abfertigungsschalter oder den Flugsteigschalter am Abflughafen der Japan Airlines in der EU und verlangen schriftliche Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere in Bezug auf Ausgleichs- und Betreuungsleitungen.

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