E-Beleg

Für Tickets, die von Japan Airlines erworben werden, kann der Beleg bequem auf der JAL Webseite angezeigt und ausgedruckt werden. Erfahren Sie, wie Sie den E-Beleg entsprechend Ihrer Zahlungsmethode anzeigen können.

Welche Art von Belegen kann online angezeigt werden?

E-Belege werden für Tickets ausgestellt, einschließlich über die JAL Webseite , das JAL Callcenter oder einen Ticketschalter der JAL Gruppe ausgestellte/erworbene internationale JAL Prämientickets oder Partner Prämientickets. Zahlungsanpassung zum Zeitpunkt der Umbuchung, Bearbeitungsgebühr und Rückerstattungsgebühr werden ebenfalls auf dem Beleg ausgewiesen.
Darüber hinaus kann unter „Buchung verwalten“ ein einziger Beleg für mehrere Passagiere in derselben Buchung ausgestellt werden.

  • *Für nicht erstattungsfähige Tarife kann kein Beleg ausgestellt werden.
Zahlungsmethode Zahlungsort Erforderliche Informationen
Kreditkarte
  • JAL Website
  • JAL Callcenter
    (JAL Zentrale für Reservierungen und Informationen zu internationalen Flügen)
  • JAL Ticketschalter

Fluggastname, Flugdatum, Flugnummer, Reiseroute, Reservierungs- oder Ticketnummer

  • *Nicht erforderlich bei Buchung über JMB Anmeldung

Wann anfordern

Der E-Beleg kann nach dem Ticketkauf (Ticket ausgestellt) online bis zu ein Jahr nach dem Abflugdatum des letzten Flugabschnitts abgerufen werden.

  • *Dieser Service ist nicht verfügbar für Fluggäste, die den letzten Flug der Streckenführung vor dem 15. November 2017 beendet haben.

BEISPIEL

Wie anfordern

E-Beleg auf dieser Seite anzeigen

E-Beleg anzeigen

E-Beleg auf anderen Seiten anzeigen

Zeitpunkt der Ausstellung Verfügbarer Zugangspunkt
Vor Reiseende
  • Buchung verwalten (internationale Flüge)
  • Startseite „Internationale Flüge“
Nach der Reise Startseite „Internationale Flüge“

Bildschirmbeispiel

Mitglied der JAL Mileage Bank (nach Anmeldung auf der Startseite)

  • Hinweise zu E-Belegen

    • Der Fluggast sollte selbst prüfen, ob dieses Belegformat zum Selbstdruck für Buchhaltungszwecke akzeptiert wird oder nicht.
    • Wenn Sie ein Ticket über ein Reisebüro erworben haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Reisebüro.

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