Beförderungsbedingungen (Fluggäste und Gepäck international)

1.
Begriffsbestimmungen
2.
Anwendungsbereich
3.
Codeshare Flüge
4.
Flugscheine
5.
Flugunterbrechungen (Stopover)
6.
Flugtarife und Reiserouten
7.
Änderung der Reiseroute, nicht erfolgte Beförderung und verpasste Anschlussflüge
8.
Reservierungen
 
9.
Einchecken
10.
Ablehnung und Beschränkung der Beförderung
11.
Gepäck (A) – (C)
Gepäck (D) – (G)
Gepäck (H) – (K)
12.
Flugpläne, Verzögerungen und Flugstreichungen
13.
Erstattungen
14.
Bodentransport
15.
16.
Verwaltungsformalitäten
17.
Sukzessive Luftfrachtführer
18.
Haftung des Luftfrachtführers
19.
Fristen für Ansprüche und Klagen
20.
Vorrangiges Gesetz
21.
Änderungen und Verzicht
 
Erganzende Bestimmungen
5.
Flugunterbrechungen (Stopover)
Flugunterbrechungen sind an vereinbarten Zwischenlandeorten gemäß den geltenden Gesetzen und den JAL Vorschriften gestattet.
6.
Flugtarife und Reiserouten
(A)
Allgemeines
Die Flugtarife gelten für die Beförderung vom Abflughafen bis zum Flughafen am Bestimmungsort. Sie gelten nicht für den Bodentransport auf dem Flughafengelände, zwischen Flughäfen oder zwischen einem Flughafen und der Stadtmitte, es sei denn, die JAL Vorschriften sehen ausdrücklich einen Bodentransport durch JAL ohne zusätzliche Gebühr vor.
(B)
Anwendbare Tarife
(1)
Anwendbare Tarife sind die von JAL und/oder ihren Bevollmächtigten Vertretern veröffentlichten Tarife oder, falls nicht so veröffentlicht, die Tarife, welche gemäß der JAL Vorschriften bestimmt und, falls durch geltende, gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorliegen, am Datum der Ausgabe gültig und am Datum der ersten, durch den Flugcoupon des Flugscheins vorgesehenen Beförderung anwendbar sind. Falls der eingegangene Betrag nicht dem anwendbaren Tarif entspricht, so muss - je nachdem was zutrifft - der Fluggast die Differenz begleichen bzw. JAL den entsprechenden Betrag erstatten.
(2)
Falls diese Beförderungsbedingungen oder die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben, berechtigen die Flugtarife den Fluggast zu einem Sitz in der anwendbaren Reiseklasse. Falls die JAL Vorschriften nichts anderes vorschreiben bzw. falls JAL keine anderweitige Sondergenehmigung erteilt hat, so hat der Fluggast das Recht auf einen Sitz an Bord.
(C)
Reiserouten
Falls die JAL Vorschriften nichts anderes besagen, gelten die Flugtarife nur für die im Zusammenhang hiermit veröffentlichten Reiserouten. Falls es für denselben Flugtarif mehr als eine Reiseroute gibt, so kann der Fluggast vor der Ausgabe des Flugscheins die Reiseroute festlegen. Falls er hierzu keine Angaben macht, entscheidet JAL über die Reiseroute.
(D)
Steuern und Gebühren
Alle vom Staat, von Behörden oder vom Flughafenbetreiber auferlegten Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstleistungen oder Einrichtungen durch den Fluggast werden zusätzlich zu den veröffentlichten Tarifen und Gebühren berechnet und sind vom Fluggast zu begleichen.
(E)
Währung
Flugtarife und Gebühren sind in der von JAL vorgegebenen Währung zu begleichen, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften schreiben etwas anderes vor. Die von JAL vorgegebene Währung ist unter Umständen eine andere als die für die Flugtarife oder Gebühren veröffentlichte Währung. Falls die Zahlung nicht in der für den Tarif und die Gebühren veröffentlichte Währung erfolgt, so gilt der durch die JAL Vorschriften vorgegebene Umrechnungskurs.
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